09.01.2011

Sozialhilfe

von Heinz Günter

Sozialhilfe ist ein veralteter Begriff. Unter Sozialhilfe wurde die Unterstützung sozialbedürftiger Menschen verstanden, die nicht in der Lage waren, mittels eigenen Einkommen ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit der Sozialreform und der Novellierung des Sozialgesetzbuches II wurde die Unterstützung bedürftiger Menschen in zwei Bereiche eingeteilt. Zum Ersten, die arbeitsfähigen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Menschen, die Leistungen nach dem Hartz IV Gesetz erhalten. Zum Zweiten, die Menschen, die aufgrund von Krankheiten oder fortgeschrittenen Alters dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese erhalten den Nachfolger der alten Sozialhilfe, die heute als Grundsicherung bezeichnet wird. Die Grundsicherung kann ganz oder teilweise den Lebensunterhalt eines Menschen absichern. Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich hier nach den Beträgen, die auch Hartz IV Empfänger erhalten. Während der Leistungsträger für Hartz IV die Arbeitsämter oder die Arbeitsgemeinschaften der Städte sind, handelt es sich bei der Grundsicherung, um Leistungen des Amtes für Grundsicherung, was früher auch unter dem Namen Sozialamt bekannt war. Im Zuge der Sozialreform haben sich auch viele gesetzliche Bestimmungen geändert. War früher jeder Arbeitnehmer bereits ab 18 Jahren förderungswürdig, so hat der Gesetzgeber die Verantwortung für unter 25jährige auf die Eltern umgelenkt.

Schlagworte
Grundsicherung, Mensch, Sozialhilfe, Höhe,

Kommentare

14:03 Uhr 11.2.2011

Ulrich Michael

Viel zu wenig Struktur und sehr unübersichtlich, auch wenn die Texte eigentlich ganz gut sind.

13:50 Uhr 13.1.2011

Albert

Alle haben mir davon schon erzählt, jetzt weiß ich warum

22:00 Uhr 11.1.2011

Maresa

Ich finde das alles ganz toll echt super

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