Sozialwohnungen

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die für sozial schwache Familien gedacht sind. Hier gelten bei der Wohnungsvergabe und der Miete besondere Regelungen, die vom freien Wohnungsmarkt abweichen. Der Wohnungsbestand von Sozialwohnungen, der bis Ende 2001 bestand unterliegt einer besonderen Belegungs- und Mietpreisbindung, wobei es durch neue gesetzliche Regelungen ab 1989 auch Ausnahmen geben kann.



Ab 2002 gibt es ein neues Wohnraumförderungsgesetz für Wohnungen. Grundsätzlich sind alle Sozialwohnungen beim Bau, oder der Modernisierung mit staatlichen Fördermitteln unterstützt worden, woraus sich die oft zeitlich begrenzte Mietbindung ergibt. In der Regel gilt die Mietbindung nach Rückzahlung der Fördermittel noch 10 Jahre. Bedürftige, die eine Sozialwohnung mieten möchten, müssen einen Wohnberechtigungsschein bei ihrer zuständigen Stelle der Gemeinde, oder des Kreises beantragen. Dabei spielen die Höhe des Gesamtfamilieneinkommens und die Anzahl der Personen die entscheidende Rolle. Für die Höhe des Gesamteinkommens gelten bestimmte Obergrenzen, die in den jeweiligen Bundesländern eigenständig festgelegt werden können.

Grundlage für die Ermittlung des Einkommens bildet das Gesamtjahreseinkommen aller Personen im Haushalt, vermindert um die Werbekosten. Als Richtwerte gelten zum Beispiel für einen Zweipersonen Haushalt 18.000 ? und für einen Vierpersonen Haushalt 26.200 ? Gesamteinkommen.

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