Sozialversicherung

Die deutsche Sozialversicherung wurde Anfang des 20. Jahrhunderts vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck, in Grundzügen, ins leben gerufen. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und soll zum Schutze gegen evtl. persönliche Notlagen dienen. Die Sozialversicherung ist in 5 Primäre Punkte gegliedert, hier spricht man auch von den 5 Säulen der Sozialversicherung. 1) Rentenversicherung, Träger ist die Deutsche Rentenversicherungsanstalt 2) Krankenversicherung, Träger ist die jeweilige Krankenkasse 3) Arbeitslosenversicherung, Träger ist die Bundesagentur für Arbeit 4) Unfallversicherung, Träger ist die zugehörige Berufsgenossenschaft 5) Pflegeversicherung, Träger ist die Pflegekasse die aber an die jeweilige Krankenkasse angegliedert ist. Die Beiträge für die einzelnen Versicherungssparten werden vom Arbeitgeber direkt, basierend auf dem Bruttolohn, abgeführt. Die momentanen Mindestsätze für die jeweiligen Versicherungen betragen: Rentenversicherung: 19,9% davon werden 9,95 % vom AG getragen Arbeitslosenversicherung: 2,80 % davon werden 1,40 % vom AG getragen Pflegeversicherung: 1,95 % davon werden 0,975 % vom AG getragen Krankenversicherung: 14,00 % davon werden 7% vom AG getragen und zusätzlich noch 0,90 % Aufschlag bei kinderlosen Personen / Paare die vom AN getragen werden. Die Sozialversicherung basiert in Deutschland auf dem Solidaritätsprinzip, d. h. es zahlen alle Mitglieder in die 5 Säulen der Sozialversicherung ein und wenn jemand Geld von der Sozialversicherung in Anspruch nimmt, so bekommt er nicht nur den selbst eingezahlten Betrag, sondern den Betrag den die Behandlung in Anspruch nimmt. Somit bilden alle Bürger eine Solidargemeinschaft.

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